Zunächst greift Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht: Dem/der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingeräumt. Gleiches gilt für den Fall, dass keine Förderung nach dem SGB III erfolgt. Dem/der Teilnehmer/in entstehen in diesem Fall keinerlei Kosten. Das kostenfreie Rücktrittsrecht gilt auch für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Danach bedürfen Kündigungen der Schriftform. Wichtig: Die Teilnahme an einer Maßnahme kann von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin fristlos gekündigt werden, wenn er/sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, an einer Maßnahme der Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung teilnehmen kann (bei Maßnahmen nach § 45 SGB III) oder aus der Maßnahme abberufen wird. Dem/der Teilnehmenden entstehen dadurch keine Kosten.