Normalerweise beginnt in diesem Fall für unsere Teilnehmer/innen unsere kostenlose Zusatzbetreuungszeit von 2 Jahren. Bei einer Förderung über den Bildungsgutschein sind Sie jedoch verpflichtet, die Ausbildung (inkl. Praxisseminare) innerhalb der vertraglichen Ausbildungsdauer vollständig zu absolvieren. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer kann aus wichtigem Grund nach Rücksprache mit dem Studiensekretariat vereinbart werden.