Im Krankheitsfall müssen Sie spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen und uns zukommen lassen. Nur so können wir Ihnen einen Lernaufschub gewähren, wenn Sie die Ausbildung nicht in der vorgesehenen Zeit abschließen können.
Ich möchte eine AZAV-zertifizierte Ausbildung über einen Bildungsgutschein fördern lassen. Was passiert, wenn ich ausfalle (z.B. wegen Krankheit)?
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~ 0 minID #1055
- BTB
- 29.07.2025 13:21
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