Ja, kommen Sie nach Ablauf des Jahres auf uns zu. Wir stellen Ihnen für das betreffende Jahr eine Zahlungsbestätigung aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.
Ja, kommen Sie nach Ablauf des Jahres auf uns zu. Wir stellen Ihnen für das betreffende Jahr eine Zahlungsbestätigung aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.