Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats haben Sie die Möglichkeit zu wählen, ob Ihre monatlichen Studiengebühren am 1. oder am 15. eines Monats eingezogen werden sollen. Der erste Beitrag wird immer erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist fällig und die folgenden Abbuchungen erfolgen nach dem von Ihnen gewählten Wunschtermin.